Informationen zum Infektionsschutz
Aufgrund der derzeitigen Lage bitten wir um Terminvereinbarung. Bitte haben Sie Verständnis, daß wir unsere Türen außerhalb von vereinbarten Terminen für maximal eine Person öffnen.
Die Kontaktbeschränkungen haben auch Einfluss auf Beerdigungen und Trauerfeiern. Sowohl Erd- als auch Urnenbestattungen sind erlaubt. Der Kreis der Teilnehmer ist dabei nicht beschränkt. Es müssen aber die Distanz- und Hygieneregeln eingehalten werden, sofern die Trauergäste nicht der engen Familie oder häuslichen Gemeinschaft angehören. Am Grab und auf dem Friedhof sollte ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Auch auf körperliche Formen der Anteilnahme sollte verzichtet werden, also Umarmungen, Händeschütteln oder Küssen, rät der Verband der Bestatter NRW.
Am Freitag, 16. Oktober, hat die Stadt Essen die "Gefährdungsstufe 2" für das Stadtgebiet festgestellt. Daher gelten die verschärften Maßnahmen, die die Coronaschutzverordnung des Landes NRW für sogenannte "Corona-Hotspots" vorsieht. Diese sowie darüber hinausgehende hat die Stadt Essen in ihrer Allgemeinverfügung veröffentlicht, die seit 17. Oktober in Kraft ist.
An Beerdigungen dürfen maximal 25 Personen teilnehmen.